Klimaschutz und Energieeffizienz zahlen sich aus – auch finanziell. Ob für energieeffiziente Gebäude oder Elektromobilität, es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Ihnen den Weg ebnen. Von der „KfW-Förderung für Wallboxen“ bis hin zu umfangreichen Programmen für kommunale Wärmeplanung – wir bei zeitgeist engineering haben den Überblick.
Warum ist das wichtig? Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, was erhebliche Auswirkungen auf die länderspezifische Gesetzgebung und die Förderlandschaft haben wird. Wir kennen die Details und unterstützen Sie dabei, die richtigen Fristen und Bedingungen einzuhalten, um die maximale Förderung für Ihr Projekt zu sichern.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung von Projekten, die auf erneuerbare Energien setzen. Doch die Vielfalt der Module und die spezifischen Anforderungen machen es schwierig, den Überblick zu behalten. Hier kommen wir ins Spiel – wir haben das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu führen.
In der Planungsphase werden Transformationspläne für bestehende Wärmenetze und Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze mit mindestens 75 % erneuerbaren Energien gefördert. Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2 Mio. Euro pro Antrag, sind als Zuschuss möglich.
Hier geht es um die konkrete Umsetzung – sei es der Neubau von Wärmenetzen oder der Umbau bestehender Netze zu treibhausgasneutralen Systemen. Mit bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Mio. Euro pro Antrag, unterstützt dieses Modul Ihre Investitionen.
Einzelne Projekte, wie die Installation von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Wärmespeichern in Bestandswärmenetzen, können ebenfalls gefördert werden. Wieder stehen bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Mio. Euro pro Antrag, zur Verfügung.
Für neu errichtete oder transformierte Wärmenetze gibt es eine Betriebskostenförderung, die sich über einen Zeitraum von 10 Jahren erstreckt. Voraussetzung ist, dass die Erzeugung von Wärme durch geförderte Anlagen erfolgt.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, Kommunen, kommunale Betriebe und verschiedene weitere Institutionen können Anträge stellen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Umsetzung.
Die Förderung von sauberer Energie ist komplex und zeitaufwendig. Mit uns an Ihrer Seite sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen. Wir kennen die relevanten Programme und unterstützen Sie bei der Beantragung – so holen Sie das Maximum aus den verfügbaren Mitteln heraus.
Die Planung und Umsetzung von Wärmenetzen und -konzepten kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermöglichkeiten zu identifizieren und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Wärmepläne.
Was wird gefördert? Von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister bis hin zu begleitender Öffentlichkeitsarbeit – es gibt viele Möglichkeiten, Fördergelder zu erhalten.
Wie hoch ist die Förderung? Dazu können wir derzeit nichts sagen, da das Wärmeplanungsgesetz vorschreibt, dass die jeweiligen Bundesländer länderspezifische Gesetzgebungen erlassen müssen. Ob/wie darin eine Förderung integriert ist, hängt von den jeweiligen Bundesländern ab. Da diese Gesetzgebungen weitestgehend noch nicht erlassen sind können wir hier heute noch keine Aussage treffen. Die alten Regelungen gelten für alle, die bis zum 31.12.2023 den Förderantrag gestellt haben und das sind doch einige.
Wer erhält die Förderung? Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe und verschiedene andere Institutionen. Wir helfen Ihnen, Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und die besten Förderungen zu erhalten.
Wenn Sie eine dezidierte Wärmeplanung für Ihre Kommune durchführen, schaffen Sie nicht nur Planungs- und Investitionssicherheit, sondern sichern sich auch erhebliche Zuschüsse. Wir von zeitgeist engineering beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei jedem Schritt.