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WEG & Hausverwaltungen

Zwei Themen werden in den nächsten Jahren für Hausverwalter und für Eigentümergemeinschaften zu den großen Herausforderungen werden: E-Mobility und Mieterstrom. Denn der Bedarf in Mehrparteienhäusern hierzu wird stark wachsen.

E-Mobility

Immer mehr E-Autos, E-Roller und E-Nutzfahrzeuge bevölkern unsere Straßen. Alle diese Fahrzeuge benötigen aber … Strom. Ladesäulen. Wallboxen. Mit einem einfachen „ich hänge ein Verlängerungskabel aus dem Fenster“ ist es schon lange nicht mehr getan. Neben der Nachrüstung bestehender Parkplätze schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) dezidiert Vorgaben für Neubauten vor.

Das bedeutet:

  • ein e-Ladesystem auszuarbeiten
  • die Ausstattung mit ausreichend e-Ladepunkten einzuplanen, inklusive späterer Erweiterbarkeit
  • eventuelle Fördermöglichkeiten und potentiellen Zuschuss für Wallboxen und Ladesäulen zu kennen, einzubeziehen und zu beantragen
  • die Abrechnungsmodalitäten zu klären (wohnungsbezogen? personenbezogen?)
  • das Ganze technisch umzusetzen
  • und den laufenden Betrieb sicherzustellen.

Hierfür braucht es E-Mobility-Experten. Wie die Profis von zeitgeist engineering. Wir bieten Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen modular verschiedene Pakete an: von der Planung & Umsetzung bis hin zum Komplett-Rundum-Paket mit Betriebsführung, Abrechnung und als Stromlieferant.

Mieterstrom

Genauso braucht es für eine funktionierende und für alle Parteien vorteilhafte Umsetzung des „Mieterstroms“ Fachexperten. Denn einfach eine Solaranlage aufs Dach packen – damit ist es nicht getan. Der Strom soll ja direkt, ohne Netzdurchleitung, an die Bewohner des Mehrparteienhauses geliefert und dort verbraucht werden. Bei mehreren Eigentümern kann ja nicht jeder seine eigene PV-Anlage installieren, sondern die ganze Eigentümergemeinschaft beauftragt in der Regel einen Dritten mit der Installation, Wartung, dem Betrieb, also mit der Energieerzeugung und Energielieferung. Klingt schon jetzt kompliziert … wird aber noch komplizierter, wenn z.B. der Vermieter die Anlage betreibt, den Strom vertraglich an einen Energiedienstleister weitergibt und dieser ihn dann an die Mieter liefert.

Gefördert wird der Mieterstrom durch den sogenannten Mietstromzuschlag. Hier kann man aber auch schnell etwas falsch machen, es gibt sehr genaue Vorgaben seitens des Gesetzgebers.

Wenn Sie sich das alles ersparen wollen, können Sie es sich auch einfacher machen. Und einen Experten hinzuziehen.

 
zeitgeist engineering Kontakt

Wir sind Experten für E-Mobilität und Mieterstrom – sprechen Sie uns an!

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